AGB

1. Allgemeines

1.1 Für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen EichhammerMedia und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und Vertragsgrundlagen. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Die AGB von EichhammerMedia gelten auch, wenn EichhammerMedia oder Mitarbeiter in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn der Auftragnehmer (EichhammerMedia) ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand, Angebote und Abwicklung

2.1 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. EichhammerMedia (Johannes Eichhammer) schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell und schriftlich vereinbart wurden.

2.2 Geschuldet ist die Erbringung von Designleistungen, Konzepten und Beratung. Die Tätigkeit umfasst hierbei typischerweise die Erarbeitung einer Konzeption, die grafische Gestaltung der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption sowie die technische Umsetzung. Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald der Auftraggeber das mündliche oder schriftliche Angebot des Auftragnehmers (EichhammerMedia) annimmt und der Auftragnehmer die Annahme des Auftrags bestätigt. Die Form der Annahme des Angebots bzw. der Annahme des Auftrags, kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent erfolgen.

2.3 Die folgenden Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten:
(1) Die dauernde Pflege von Webseiten, sowohl technisch als auch inhaltlich (d.h. die Vornahme von Updates).
(2) Die Überlassung von Server-Speicherplatz auf den Serveranlagen von EichhammerMedia oder Dritten (d.h. die Übernahme des Web-Hosting).
(3) Die Vornahme einer Domain-Verfügbarkeitsrecherche sowie die Domain-Registrierung.
(4) Die Benennung als administrativer oder technischer Ansprechpartner oder Zonenverwalter im Rahmen der Domainverwaltung.
(5) Die Übergabe unverschlüsselter Dateien, sog. »offene« Dateien.
(6) Der Erwerb von Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates.

2.4 Basis kostenverursachender Maßnahmen sind schriftliche oder mündliche Angebote des Auftragnehmers an den Auftraggeber, die zur Auftragserteilung vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich bestätigt werden müssen. Bei einzelnen Aufträgen in Höhe von bis zu 200,- Euro zzgl. MWSt. ist – sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart – abweichend von vorgenannter Form kein Angebot vor Ausführung notwendig.

2.5 Der Auftragnehmer (EichhammerMedia) ist berechtigt sich zur Auftragserfüllung Dritter zu bedienen.

2.6 Bei Fertigstellung des Auftrags bzw. vereinbarten Teilauftrags durch den Auftragnehmer erfolgt die Abnahme bzw. Teilabnahme durch den Auftraggeber bzw. sind innerhalb des Korrekturlauf-Zeitfensters, Korrekturwünsche schriftlich an den Auftragnehmer zu richten. Ausbleibende Korrekturwünsche innerhalb des Korrekturlauf-Zeitfensters, sind gleichbedeutend mit der Abnahme/Teilabnahme des Auftrags/Teilauftrags. Soweit nicht explizit anderweitig schriftlich vereinbart, beträgt die Dauer des Korrekturlauf-Zeitfensters 7 Tage (1 Kalenderwoche) ab Fertigstellung des Auftrags.

2.7 SEO (Suchmaschinenoptimierung)

2.7.1 Vertragsgegenstand der Suchmaschinenoptimierung ist die Umsetzung von Maßnahmen auf der Kundenseite (On-Page-Maßnahmen), die der besseren Auffindbarkeit und Sichtbarleit der Website bei „google.de“ dienen sollen. Google-Ranking-Veränderungen im Index von google.de werden durch EichhammerMedia in regelmäßigen Zeitabständen nach Vereinbarung durchgeführt.

2.7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen SEO-Maßnahmen ohne Kenntnis bzw. Rückprache mit EichhammerMedia durchzuführen. Es wird keine Haftung für Veränderungen bzgl. Sichtbarkeit und Auffindbarkeit der Kundenwebseite übernommen. EichhammerMedia ist für die Dauer der Vertragslaufzeit Zugang zu sogenannten Trackingtools wie Google-Analytics, FTP-Zugriff und CMS-Zugang zu gewähren, andernfalls sind eventuell anfallende Kosten durch den Auftraggeber zu tragen. Um-/Neugestaltungen der Kundenwebseite sind durch den Kunden nur in Absprache mit EichhammerMedia durchzuführen.

2.8 GoogleAds-Werbung, Search Engine Advertising

2.8.1 Vertragsgegenstand ist die Erstellung und Buchung von Kampagnen mit Werbezweck bei GoogleAds zu bestimmten vereinbarten Keywords bzw. Suchintentionen im Namen bzw. für den Kunden.

2.8.2. Zuzüglich zum Werbebudget wird eine Pauschale für die Anbindung des Kundenkontos, die Erstellung der Kampagnen mit Anzeigentexten und Keyword-Recherchen sowie Optimierungsmaßnahmen und Berichten nach Vereinbarung im Angebot berechnet.

2.8.3 Eichhammer Media übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Garantien bzgl. bestimmter Platzierungen der Anzeige bzw. bzgl. des tatsächlichen Klickpreises. Die Laufzeit der Kampagne ist begrenzt durch das durch den Kunden zur Verfügung gestellte Budget für die Kampagne.

3. Vergütung und Bedingungen

3.1 Sämtliche Leistungen, die EichhammerMedia für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung Sonder- und/oder Mehrleistungen (vgl. Ziff. 2.3), so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Dies gilt insbesondere für die Übergabe sogenannter »offener« Dateien. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

3.2 Die Preise, die zwischen EichhammerMedia (Johannes Eichhammer) und dem Auftraggeber vereinbart wurden, sind verbindlich und verstehen sich jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3 Die Zahlungen der Leistungen von EichhammerMedia (Johannes Eichhammer) erfolgten umgehend nach Rechnungserteilung.

3.4 Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahllart vereinbart wird, ist vom Kunden nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat nach folgendem Muster zu erteilen. Die EichhammerMedia (Johannes Eichhammer) erteilte SEPA-Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf für die Geschäftsbeziehnung zwischen EichhammerMedia (Johannes Eichhammer) und dem Auftraggeber.

_______________________________

Firmierung
Vorname Nachname

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

SEPA-Basislastschrift-Mandat

Gläubiger-Identifikationsnummer: _____________________ (vom Auftragnehmer auszufüllen)

Mandatsreferenz: _____________________ (vom Auftragnehmer auszufüllen)

Zahlungsempfänger

EichhammerMedia

Johannes Eichhammer
Erlenstraße 24
91341 Röttenbach

Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Johannes Eichhammer Erlenstraße 24, Wiederkehrende Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger Johannes Eichhammer Erlenstraße 24 auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Bankverbindung
IBAN: _______________________________________ (vom Auftraggeber auszufüllen)
BIC: ________________________ (vom Auftraggeber auszufüllen)

Kreditinstitut und Ort: _______________________________________ (vom Auftraggeber auszufüllen)

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

_______________________________

3.5 Beträge aus vereinbarte Lastschriften, die nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, sind vom Kunden binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an EichhammerMedia (Johannes Eichhammer) zu überweisen. Die durch die Rückbuchung verursachten Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.

3.6 Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates, sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden gesondert abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.7 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

3.8 Bei Zahlungsverzug kann EichhammerMedia bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die gesetzliche Verzugspauschale i. H. v. 40,00 EUR sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

4. Nutzungsrechte

4.1 Die Entwürfe und die Satzdatei dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt den Auftragnehmer neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Programmierung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Satzdateien, Konzeptionen, Programmierungen und sonstige Leistungen von EichhammerMedia werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.

4.2 EichhammerMedia räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

4.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EichhammerMedia.

4.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

4.5 Geschützte Entwürfe und Programmierungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Der Auftragnehmer hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner geschützten Entwürfe und Programmierungen zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an den vorgenannten Werkleistungen zu gefährden.

5. Namensnennungspflicht
EichhammerMedia ist im Impressum der erstellten Produktes namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.

6. Sonderleistungen und Nebenkosten

6.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Satzdateien, Konzeptionen, Programmierungen, etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.

6.2 EichhammerMedia ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Erwerb von Lizenzen für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates sowie das Anmieten von Server-Speicherplatz auf Serveranlagen (Web-Hosting). Der Auftraggeber verpflichtet sich, EichhammerMedia (Johannes Eichhammer) entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von EichhammerMedia abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, EichhammerMedia im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. EichhammerMedia ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

6.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Teasern, Web-Hosting etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.

7. Eigentum an Entwürfen und Daten

7.1 An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.

7.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von EichhammerMedia (Johannes Eichhammer). Dieser ist nicht verpflichtet, sämtliche Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

7.4 Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

8. Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern EichhammerMedia nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss EichhammerMedia für seine Werbezwecke selbst einholen.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Dateien, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Satzdateien etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Auftragnehmer auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den EichhammerMedia trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an EichhammerMedia übergebenen Daten und Vorlagen (insb. Grafiken, Fotografien oder Templates) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber EichhammerMedia von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Satzdateien auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe entfällt jede Haftung von EichhammerMedia für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

9.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei EichhammerMedia geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

9.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind.

10. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält EichhammerMedia (Johannes Eichhammer) die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von EichhammerMedia (Johannes Eichhammer), wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.